Autoverwertung
Autoentsorgung
Ihr Fahrzeug hat sein Lebensende erreicht oder Sie möchten Ihr Auto nach einem Unfall mit Totalschaden loswerden?
Die Abwrackprämie, korrekt heißt sie eigentlich Umweltprämie nach dem Konjunkturpaket II, brachte Ende 2008 bis in das Jahr 2009 hinein jedem Fahrzeughalter eines Altfahrzeuges eine Prämie in Höhe von 2.500 € ein, wenn er sein Altfahrzeug in einem bestimmten Zeitraum entsorgte. Voraussetzung war jedoch, dass er sein altes Fahrzeug zur Altautoverwertung gab, um sich ein Neufahrzeug oder einen Jahreswagen anzuschaffen.
Obwohl diese Prämie nun nicht mehr gezahlt wird, stellen Autoverwerter wie der Meisterbetrieb ASS Automobil Service Stargard Holey & Neumann OHG im Raum Burg Stargard ihre Dienste auch weiterhin zur Verfügung für den Fall, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr rentabel repariert werden kann oder wenn es aus Altersgründen nicht mehr verkehrssicher ist.
ASS Automobil Service Stargard Holey & Neumann OHG hat nicht nur große Erfahrung mit der Entsorgung von alten und defekten Fahrzeugen, wir erfüllen mit unseren modernen Verfahren auch die gesetzlichen Vorraussetzungen, um als Entsorgungsbetrieb zugelassen zu sein.
Im Oktober 2000 wurde die Richtlinie 2000\53\EG des Europaparlamentes und Europas Rates in Kraft gesetzt. Nach dieser Richtlinie wird die Entsorgung von Altfahrzeugen in Europa geregelt und es bildet die Grundlage des in Deutschland verabschiedeten und rechtsgültigen Altfahrzeuggesetzes. Nach der Altwagenverordnung und dem Altwagengesetz müssen neue Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2002 hergestellt und zugelassen werden, kostenlos vom Hersteller zurück genommen werden. Seit dem 1. Januar 2007 gilt diese Regelung auch für Neufahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2002 zugelassen wurden.
Der örtlichen Zulassungsstelle muss bei Abmeldung und Stilllegung eines Fahrzeuges immer ein Verwertungsnachweis vorgelegt werden. Das gilt auch, wenn das Altfahrzeug zunächst für einen gewissen Zeitraum gelagert werden soll.
Diesen Verwertungsnachweis können wir, von der Firma ASS Automobil Service Stargard Holey & Neumann OHG im Raum Burg Stargard Ihnen für Ihr stillgelegtes Fahrzeug ausstellen.
Sollte ein Fahrzeug abgemeldet werden, kein Verwertungsnachweis vorliegen und dann irgendwo abgestellt werden, wird die Polizei den letzten feststellbaren Eigentümer ermitteln und zur Rechenschaft ziehen. Ein Veräußerungsnachweis wird nicht anerkannt. Es muss also ein Verwertungsnachweis, der nur von einem autorisierten Fahrzeugverwerter ausgestellt werden kann, vorgelegt werden. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber empfindliche Geldstrafen vorgesehen.
Nähere Informationen dazu können auch auf der Website http://www.altfahrzeugesetz.de/ nachgelesen werden.
Sollten Sie Fragen haben zur Entsorgung Ihres Altfahrzeuges, stehen wir Ihnen gerne mit unserem kompetenten Fachteam unter:
Tel: 0 39603- 2 28 08 Fax: 0 39603- 2 28 07 und
mobil: 0171-5045320 & 0171-5045322
jederzeit zur Verfügung. Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zu diesem heiklen Thema.
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich manchmal die Frage nach dem Verantwortlichen für den Unfall und bis das geklärt ist, muss das Fahrzeug erst einmal vom Unfallort weg befördert werden, wenn es nicht mehr verkehrstüchtig bzw. verkehrssicher ist. Selbstverständlich verfügen wir als Ihr ASS-Autopartner über einen gut ausgerüsteten und bestens organisierten Abschleppdienst, der Ihnen wenn nötig, Tag und Nacht auch als Bergungsdienst zur Verfügung steht.
Sollte sich im Laufe der Untersuchungen zum Unfall herausstellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit gestellt werden kann, ist unser Betrieb zugelassen als Altfahrzeug-Verwerter und –Entsorgungsdienst. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Bescheinigungen aus, die dem Altfahrzeug-Gesetz genüge zu leisten. Wir nehmen Ihnen diese Sorgen gerne ab, auch wenn Ihr Fahrzeug bereits an einem anderen Platz abgestellt worden ist. Wir holen es ab.
Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn Ihr Fahrzeug defekt ist und Sie noch überprüfen mussten, ob sich eine Instandsetzung rechnet. Bis die Frage geklärt war, stand Ihr Fahrzeug möglicherweise in Ihrer Garage oder auf Ihrem Grundstück. Aber jetzt kommt der Zeitpunkt, der eine Entscheidung unausweichlich macht. Was tun, mit dem geschädigten Fahrzeug, dessen Reparatur doch unrentabel ist? Selbstverständlich ist die Entsorgung über uns auch in diesem Fall für Sie bestens organisiert.
Eine, wenn auch nur zeitlich begrenzte, Lagerung Ihres Altfahrzeuges auf Ihrem Grundstück oder in Ihrer Garage kann unter Umständen umweltrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Von einem Abstellen des Fahrzeuges irgendwo im Lande gar nicht zu sprechen. Ein defektes oder durch Unfall geschädigtes Fahrzeug kann Lecks aufweisen an der Bremsleitung, dem Öl- und/oder Benzin- bzw. Dieselversorgungssystem. Die über ein mögliches Leck austretenden Stoffe schädigen die Umwelt. Daher muss ein defektes und nicht mehr für den Straßenverkehr vorgesehenes Fahrzeug umweltgerecht gelagert und entsorgt werden.
Diese Arbeiten führen wir gewissenhaft und dem Gesetz entsprechend für Sie aus und übergeben Ihnen alle Dokumente, die Sie zur Vorlage bei den Behörden benötigen.